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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle über die Webseite www.georgeweiss.ch getätigten Anfragen und abgeschlossenen Verträge mit der George Weiss Lebensmittel AG.
Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsanfrage geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz.

Bestellung

Die Darstellung der Produkte auf der Webseite ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, eine Webanfrage zu tätigen.
Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, die Liefermengen für bestimmte Produkte einzuschränken und die Lieferung nicht auszuführen; beispielsweise im Falle eines ungenügenden Lagerbestandes oder im Falle aussergewöhnlich schwerer bzw. voluminöser Bestellungen

Eine Angebotsanfrage gilt als Auftrag an die George Weiss Lebensmittel AG.
Zum Abschluss eines Vertrages setzen wir die Bezahlung voraus.
Pro Bestellung gilt ein Mindestbestellwert von CHF 100.-.
Nach Übermittlung der Anfrage erhält die Kundschaft automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Anfrage bei der George Weiss Lebensmittel AG eingegangen ist. Die Auftragsbestätigung inklusive Link für die Bezahlung erfolgt anschliessend mittels separater E-Mail an die Kundschaft.
Die George Weiss Lebensmittel AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung der nicht lieferbaren Produkte. Vorübergehend nicht lieferbare Produkte können nicht vorgemerkt werden.

Jugendschutz
Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Bestellung alkoholischer Getränken durch Jugendliche ist ausdrücklich verboten. Eine Bestellung von alkoholischen Getränken durch Minderjährige wird bei der Polizei verzeigt und mit einer Busse von bis zu 500 Franken bestraft.

Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Bezahlung der Bestellung zustande.

Lieferung
Die Lieferkosten und Touren entnehmen Sie aus unserem aktuellen Tourenplan hier: Zu den Lieferbedingungen
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung gesammelt stattfindet (Frisch- wie auch Lagerware).
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nach Zahlungseingang erhält die Kundschaft eine Bestätigung mit einem Liefertermin.
 
Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die George Weiss Lebensmittel AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. George Weiss Lebensmittel AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

Gewährleistung
Qualität und Haltbarkeit der Produkte gewährleistet George Weiss Lebensmittel unter den folgenden Bedingungen:
  • Ungekühlte Lebensmittel sowie Kolonialwaren müssen trocken und kühl gelagert werden.
  • Gekühlte Lebensmittel müssen sofort nach Erhalt ausgepackt und bei max. 2-5° Celsius gelagert werden.
  • Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18° Celsius zu lagern.
Sofern die Einhaltung dieser Lagerungsbedingungen durch die Kundschaft nachgewiesen wird, übernimmt George Weiss Lebensmittel AG bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums, maximal jedoch 2 Jahre ab Lieferung, die Gewährleistung für Mängelfreiheit der bestellten Produkte. Für Produkte ohne Haltbarkeitsdatum gilt die gesetzliche Regelung von 2 Jahren ab Lieferung.
Ein Produkt entspricht nicht Ihren Qualitätsvorstellungen?
Teilen Sie dies uns unverzüglich via Kontaktformular mit, damit wir eine Lösung finden können.
Die George Weiss Lebensmittel AG kann die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt, oder in Form einer Gutschrift bis maximal des Verkaufspreises zum Zeitpunkt der Bestellung erbringen.
Ein generelles Rückgaberecht von mängelfreien und korrekt gelieferten Produkten besteht nicht. Die Gewährleistung wird explizit ausgeschlossen für Produkte, deren intrinsische Qualität (z. B. geschmackliche Qualität) nicht den Ansprüchen der Kundschaft entspricht. Ebenso gilt kein Rückgaberecht für Frischprodukte, Früchte und Gemüse, die aufgrund unsachgemässer Behandlung oder Unterbrechung der Kühlkette durch die Kundschaft verdorben sind sowie aus Versehen bestellte Produkte.

Zahlungen
Unsere Rechnungen sind gemäss Konditioneneindruck auf der Rechnung, rein netto und zahlbar ohne Abzug zu verstehen. Die Kundschaft erhält nach eingegangener Angebotsanfrage eine separate Mail mit dem Rechnungsbeleg und dem Zahlungslink.

Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich die George Weiss Lebensmittel AG das Eigentum an der Ware vor.

Reklamationen
Transportschäden sind sofort bei Warenlieferung der Chauffeuse bzw. dem Chaffeur (nachfolgend Chauffeur genannt) zu melden. Der Chauffeur muss den Schaden unterschriftlich anerkennen. Beanstandungen können nur innert 24 Stunden nach Warenerhalt angenommen werden. Die Kundschaft wird daher gebeten, die bestellte Ware bei Ankunft genau zu überprüfen.

Mängelrüge
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Mängelrechte, sofort beim Chauffeur zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich der George Weiss Lebensmittel AG zu melden.
Weiter obliegt es der Kundschaft, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt zu prüfen und korrekt (insbesondere gekühlt resp. tiefgekühlt) zu lagern. Für allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung muss die George Weiss Lebensmittel AG am Tag der Lieferung entweder per Telefon über die Nummer +41 43 444 60 30 oder per
E-Mail  benachrichtigt werden. Danach können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, welche sofort nach Entdeckung der George Weiss Lebensmittel AG gemeldet werden müssen. Der von der Kundschaft für die mangelhafte Ware bezahlte Betrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen.

Garantie
Diese richtet sich nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG).

Allgemeine Bestimmungen
Im Falle von höherer Gewalt, Streik oder schlechter Ernte behalten wir uns vor, Bestellungen ganz oder teilweise zu annullieren. Termin- und Vorverkaufsaufträge unterliegen dem Vorbehalt der vollen und schadenfreien Ankunft. Bei Bestellungen bestätigt die Kundschaft ihr Einverständnis mit den obengenannten Konditionen.

Änderungen
Preis-, Verpackungs- und Präsentationsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten und können ohne vorherigen Avis an die Kundschaft je nach Marktlage und Einstandspreis eines Importes ändern. Die Ware wird stets zu den am Tage der Fakturierung gültigen Preisen verrechnet. Zwischenverkauf vorbehalten.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in allen Fällen Zürich.

Kontakt

George Weiss Lebensmittel AG
Querstrasse 17
CH-8951 Fahrweid
T +41 43 444 60 30

E-Mail

Stand 19.05.2022, Fahrweid

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle über die Webseite www.georgeweiss.ch getätigten Anfragen und abgeschlossenen Verträge mit der George Weiss Lebensmittel AG.
Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsanfrage geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz.

Bestellung

Die Darstellung der Produkte auf der Webseite ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, eine Webanfrage zu tätigen.
Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, die Liefermengen für bestimmte Produkte einzuschränken und die Lieferung nicht auszuführen; beispielsweise im Falle eines ungenügenden Lagerbestandes oder im Falle aussergewöhnlich schwerer bzw. voluminöser Bestellungen

Eine Angebotsanfrage gilt als Auftrag an die George Weiss Lebensmittel AG.
Zum Abschluss eines Vertrages setzen wir die Bezahlung voraus.
Pro Bestellung gilt ein Mindestbestellwert von CHF 100.-.
Nach Übermittlung der Anfrage erhält die Kundschaft automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Anfrage bei der George Weiss Lebensmittel AG eingegangen ist. Die Auftragsbestätigung inklusive Link für die Bezahlung erfolgt anschliessend mittels separater E-Mail an die Kundschaft.
Die George Weiss Lebensmittel AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung der nicht lieferbaren Produkte. Vorübergehend nicht lieferbare Produkte können nicht vorgemerkt werden.

Jugendschutz
Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Bestellung alkoholischer Getränken durch Jugendliche ist ausdrücklich verboten. Eine Bestellung von alkoholischen Getränken durch Minderjährige wird bei der Polizei verzeigt und mit einer Busse von bis zu 500 Franken bestraft.

Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Bezahlung der Bestellung zustande.

Lieferung
Die Lieferkosten und Touren entnehmen Sie aus unserem aktuellen Tourenplan hier: Zu den Lieferbedingungen
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung gesammelt stattfindet (Frisch- wie auch Lagerware).
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nach Zahlungseingang erhält die Kundschaft eine Bestätigung mit einem Liefertermin.
 
Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die George Weiss Lebensmittel AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. George Weiss Lebensmittel AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

Gewährleistung
Qualität und Haltbarkeit der Produkte gewährleistet George Weiss Lebensmittel unter den folgenden Bedingungen:
  • Ungekühlte Lebensmittel sowie Kolonialwaren müssen trocken und kühl gelagert werden.
  • Gekühlte Lebensmittel müssen sofort nach Erhalt ausgepackt und bei max. 2-5° Celsius gelagert werden.
  • Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18° Celsius zu lagern.
Sofern die Einhaltung dieser Lagerungsbedingungen durch die Kundschaft nachgewiesen wird, übernimmt George Weiss Lebensmittel AG bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums, maximal jedoch 2 Jahre ab Lieferung, die Gewährleistung für Mängelfreiheit der bestellten Produkte. Für Produkte ohne Haltbarkeitsdatum gilt die gesetzliche Regelung von 2 Jahren ab Lieferung.
Ein Produkt entspricht nicht Ihren Qualitätsvorstellungen?
Teilen Sie dies uns unverzüglich via Kontaktformular mit, damit wir eine Lösung finden können.
Die George Weiss Lebensmittel AG kann die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt, oder in Form einer Gutschrift bis maximal des Verkaufspreises zum Zeitpunkt der Bestellung erbringen.
Ein generelles Rückgaberecht von mängelfreien und korrekt gelieferten Produkten besteht nicht. Die Gewährleistung wird explizit ausgeschlossen für Produkte, deren intrinsische Qualität (z. B. geschmackliche Qualität) nicht den Ansprüchen der Kundschaft entspricht. Ebenso gilt kein Rückgaberecht für Frischprodukte, Früchte und Gemüse, die aufgrund unsachgemässer Behandlung oder Unterbrechung der Kühlkette durch die Kundschaft verdorben sind sowie aus Versehen bestellte Produkte.

Zahlungen
Unsere Rechnungen sind gemäss Konditioneneindruck auf der Rechnung, rein netto und zahlbar ohne Abzug zu verstehen. Die Kundschaft erhält nach eingegangener Angebotsanfrage eine separate Mail mit dem Rechnungsbeleg und dem Zahlungslink.

Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich die George Weiss Lebensmittel AG das Eigentum an der Ware vor.

Reklamationen
Transportschäden sind sofort bei Warenlieferung der Chauffeuse bzw. dem Chaffeur (nachfolgend Chauffeur genannt) zu melden. Der Chauffeur muss den Schaden unterschriftlich anerkennen. Beanstandungen können nur innert 24 Stunden nach Warenerhalt angenommen werden. Die Kundschaft wird daher gebeten, die bestellte Ware bei Ankunft genau zu überprüfen.

Mängelrüge
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Mängelrechte, sofort beim Chauffeur zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich der George Weiss Lebensmittel AG zu melden.
Weiter obliegt es der Kundschaft, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt zu prüfen und korrekt (insbesondere gekühlt resp. tiefgekühlt) zu lagern. Für allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung muss die George Weiss Lebensmittel AG am Tag der Lieferung entweder per Telefon über die Nummer +41 43 444 60 30 oder per
E-Mail  benachrichtigt werden. Danach können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, welche sofort nach Entdeckung der George Weiss Lebensmittel AG gemeldet werden müssen. Der von der Kundschaft für die mangelhafte Ware bezahlte Betrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die George Weiss Lebensmittel AG behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen.

Garantie
Diese richtet sich nach dem schweizerischen Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG).

Allgemeine Bestimmungen
Im Falle von höherer Gewalt, Streik oder schlechter Ernte behalten wir uns vor, Bestellungen ganz oder teilweise zu annullieren. Termin- und Vorverkaufsaufträge unterliegen dem Vorbehalt der vollen und schadenfreien Ankunft. Bei Bestellungen bestätigt die Kundschaft ihr Einverständnis mit den obengenannten Konditionen.

Änderungen
Preis-, Verpackungs- und Präsentationsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten und können ohne vorherigen Avis an die Kundschaft je nach Marktlage und Einstandspreis eines Importes ändern. Die Ware wird stets zu den am Tage der Fakturierung gültigen Preisen verrechnet. Zwischenverkauf vorbehalten.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in allen Fällen Zürich.

Kontakt

George Weiss Lebensmittel AG
Querstrasse 17
CH-8951 Fahrweid
T +41 43 444 60 30

E-Mail

Stand 19.05.2022, Fahrweid